Rechtliches

100% ige Rechtssicherheit100% ige Rechtssicherheit

Seit der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit ist es osteuropäischen Firmen gestattet, Mitarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen z.B. nach Deutschland zu entsenden. Dabei sind die Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungspflichtig in ihrem Heimatland beschäftigt, was durch das EU-Formblatt A1 nachgewiesen wird und das alle entsendeten Einsatzkräfte mit sich führen. Alles was Sie benötigen, um die Legalität des Beschäftigungsverhältnisses nachzuweisen ist der Dienstleistungsvertrag mit unserem Partnerunternehmen, das EU-Formblatt A1, das jeder Betreuer stets mit sich trägt und der Arbeitsvertrag des Betreuers bei unserem Partnerunternehmen. Wir stellen sicher, dass Sie alle diese Dokumente gleich zu Beginn der Betreuung erhalten.

Leistungen von Curaveris

Curaveris nimmt Ihnen dabei alle Arbeit ab. Wir koordinieren für Sie kostenfrei die Vermittlung der Pflegehilfskräfte, Betreuer oder Haushaltshilfen für die Vollzeitbetreuung im eigenen Heim. Bei unseren Partnern handelt es sich um Unternehmen, welche ihre angestellten Mitarbeiter als Pflegehilfskräfte und Haushaltshilfen anbieten und dieses Personal nach Deutschland entsenden dürfen. Dabei achten wir darauf, dass der Dienstleistungsvertrag optimal auf Ihre Bedürfnisse zurechtgeschnitten ist, dass er natürlich in Deutsch verfasst ist und dass Sie keinerlei rechtlichen Bedenken bei der Ausgestaltung des Vertrages und bei der Erbringung der Dienstleistung haben müssen. Wir sorgen auch dafür, dass Sie sämtliche Unterlagen erhalten, um die Legalität der Beschäftigung des Betreuers nachzuweisen. Sie haben dadurch keinerlei weitere Auflagen zu beachten wie Meldepflichten, Arbeits-, Urlaubs- oder Ruhezeiten.

Dienstleistungsvertrag mit Partnerunternehmen

Curaveris selbst beschäftigt keine eigenen Pflegehilfskräfte. Vertragsverhältnisse über Pflegehilfsleistungen und weitere Dienstleistungen im Haushalt können daher nur unmittelbar mit unseren Kooperationspartnern begründet werden. Daher schließen Sie einen Dienstleistungsvertrag mit einem unserer kroatischen Partnerunternehmen. Dieser ist die vertragliche Grundlage auf der die Betreuungsleistung erbracht wird. Daher bleibt die Partnerfirma weisungsberechtigt gegenüber der entsendeten Hilfskraft. Curaveris bleibt während des gesamten Betreuungszeitraums Ihr Ansprechpartner in allen Bereichen. Wir können über unsere Partnerfirmen direkt und auf kurzem Wege die Betreuungskräfte steuern. Der Vertrag ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

Curaveris garantiert, dass alle zustande gekommenen Arbeitsverhältnisse vollkommen legal sind. Keinesfalls entsteht ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und einer osteuropäischen Pflegehilfskraft bzw. einer Betreuungsperson.

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