Kosten und Fördermöglichkeiten

Kein gesonderter Vermittlungs- und Betreuungsvertrag

Für die Leistungen von Curaveris entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Dienstleistungsvertrag

Die Kosten für das entsendete Personal richten sich nach dem Pflegebedarf, den gewünschten Deutschkenntnissen sowie der Pflegeerfahrung der Hilfskraft.
Diese liegen in der Regel bei:

  • 2.500 bis 3.000 EUR pro Monat inkl. MwSt.
    oder
  • einem Tagessatz von 85 bis 100 € bei Einzelbetreuung
    (bei Paarbetreuung können die Kosten höher ausfallen)

Nach Beantragung aller Fördermöglichkeiten liegen die effektiven monatlichen Endkosten meist deutlich darunter.

 

Anreise Kost und LogisAnreise, Kost und Logis

  • Die An- und Abreise wird vom Dienstleister in Kroatien übernommen.
  • Kost und Logis stellt der Auftraggeber, ebenso die Abholung vom nächstgelegenen Flughafen oder Bahnhof.
  • Ein separates Zimmer mit Bett für die Betreuungskraft ist erforderlich (Badnutzung gemeinsam möglich).

Erstattungen und Förderungen im Überblick

Pflegegeld

Zur Teilfinanzierung der privaten Pflege und Betreuung können nach dem SGB XI die oben aufgeführten Geldleistungen der Pflegegrade verwendet werden.

Steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen

Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen / Dienstleistungen (auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen) werden Ihnen als Steuerpflichtigem jährlich bis zu 4.000,- EUR erstattet. Das entspricht 20 % von 20.000,- EUR jährlich, die Sie für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnissen aufgewendet haben. (Bsp.: Monatliche Kosten i.H.v. 1680,- EUR ergibt jährlich 20.160,- EUR - davon bekommen Sie als steuerpflichtiger Vertragspartner 4.000,- EUR als Steuerrückzahlung erstattet. Voraussetzung für die Steuerermäßigungen ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung der Rechnung nachweist.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Jährliche Forderung 4.000,- EUR pro Jahr / 12 Monate = 333,- EUR / Monat

Pflegesachleistungen

Häusliche Pflege hat Vorrang vor einer stationären Unterbringung. Sachleistungen werden vom Personal einer ambulanten Pflegeeinrichtung erbracht. Sollte Behandlungspflege mit medizinischen Verordnungen durch den Arzt nötig werden, übernimmt die Krankenkasse diese ohne Zuzahlung.

Kombileistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden. Wird die Pflegeperson z. B. von einer privat organisierten Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sog. 24-h-Betreuung) gepflegt und werden gleichzeitig aber durch einen ambulanten Dienst bestimmte Pflegsachleistungen erbracht, haben Sie Anspruch auf den Rest des Pflegegeldes, das durch die Pflegesachleistungen nicht aufgebraucht wurde.

Antrag für Pflegehilfsmittel - Curabox

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch mit der Curabox – TÜV geprüft und ganz nach Ihren Bedürfnissen

  • Gratis Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40€. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse
  • Schnelle und unkomplizierte Bestellung in nur wenigen Minuten - ganz ohne Papierkram
  • Nur Verwendung deutscher Markenprodukte von Hartmann (inkl. Sterillium und Mundschutz)
  • Einfache und bequeme Lieferung direkt nach Hause oder zu einem beauftragten ambulanten Pflegedienst
  • Bequeme monatliche Anpassung der Curabox ganz nach Ihren Bedürfnissen - ohne Mindestlaufzeit

Curabox
Antragsformular Curabox.pdf

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – NEU ab 01. Juli 2025

Dank des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) gibt es wichtige Verbesserungen:

Gemeinsames Jahresbudget: 3.539 €

  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege werden zu einem einheitlichen Budget zusammengelegt.
  • Flexible Verwendung der Mittel – egal ob für Verhinderung oder Kurzzeitpflege.

Wegfall der Vorpflegezeit

  • Die 6-monatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt.
  • Die Leistung kann sofort in Anspruch genommen werden – ideal für neue Pflegesituationen.

Verlängerte Anspruchsdauer

  • Verhinderungspflege nun bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich (bisher 6 Wochen)
  • Anpassung an die Kurzzeitpflege – mehr Entlastung für pflegende Angehörige

Erhöhte Leistungsbeträge (ab 01.01.2025)

  • Verhinderungspflege: 1.685 € (statt 1.612 €)
  • Kurzzeitpflege: 1.854 € (statt 1.774 €)

Die Gesamtförderung durch das neue Jahresbudget:
Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2!

 

Stundenweise Verhinderungspflege

Pflegepauschbetrag (für pflegende Angehörige und Privatpersonen) gem. § 33b Abs. 6 EStG

Wer als Privatperson eine Person pflegt, kann einen sogenannten Pflegepauschbetrag gem. § 33b Abs. 6 EStG steuerlich geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegerad der gepflegten Person. Der Pflegepauschbetrag mindert die Steuerlast des Pflegenden. Der Pflegepauschbetrag ist monatlich ab Pflegegrad 2 geltend machbar. Er beträgt 50 € für Pflegegrad 2, 91 € für Pflegegrad 3 und jeweils 150 € für Pflegegrad 4 oder 5.

Behindertenpauschbetrag ab Pflegegrad 4 gem. § 33b Abs. 3 EStG

Das Bundesfinanzministerium (Schreiben vom 19.08.2016 , Az. IV C 8 – S 2286/07/10004:005) hat mitgeteilt, dass die mit der Pflegereform vom 01.01.2017 neu eingeführten Pflegegrade 4 und 5 dem Merkzeichen „H“ entsprechen. Steuerpflichtige, die selber Inhaber von Pflegegrad 4 oder 5 sind, können somit den Behindertenpauschbetrag in Höhe von 7.400 EUR jährlich (rund 617 EUR monatlich) gem. § 33b Abs. 3 EStG vollumfänglich geltend machen.

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Weitere Förderungsmöglichkeiten

Wir kooperieren mit der Wohnwert AG, die eine faire Möglichkeit der Finanzierung Ihrer 24 - h- Betreuung durch die Möglichkeit eines Immobilienteilverkaufes anbietet.

 

Immobilien-Teilverkauf an die Wohnwert AG

Sie wollen auch im Alter in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung wohnen bleiben, ohne ihr Zuhause vollständig zu verkaufen.
Sie wollen die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte 24h Betreuung) sicherstellen, altersgerecht umbauen oder trotz Kostensteigerungen ihren Lebensstandard sichern?
Ihr Vermögen ist in Ihrer selbst genutzten Immobilie gebunden?
Die Antwort ist der Immobilien-Teilverkauf an Wohnwert!
Sie erhalten finanzielle Mittel zur freien Verfügung und können lebenslang weiterhin uneingeschränkt in Ihrer Immobilie wohnen - Ihr lebenslanges Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen.
In nur 4 Phasen erfolgt die Abwicklung für Sie kostenfrei – einfach, bequem und sicher!
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Wir freuen uns Sie zu unterstützen, damit Sie weiter daheim wohnen bleiben können!
Ihr Wohnwert-Team

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