Keine Arbeitsgarantie mehr für Sars-Cov-2 Ungeimpfte im Pflegebereich
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Jul
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Arbeitgeber im Pflegesektor sind nicht verpflichtet Sars-Cov-2 ungeimpftes Pflegepersonal weiter zu verpflichten. Dies wurde im August 2022 vom Hessischen Landesgericht so entschieden. Damit wies das LAG 2 Anträge von Pflegepersonal ab, welche sich weigerten gegen Sars-Cov-2 geimpft zu werden. Dieser Antrag wurde zuvor vom Arbeitsgericht Gießen bereits im Eilverfahren abgelehnt, das LAG bestätigte also nur die Urteile als Berufungsgericht. Das LAG erklärte das der erforderliche SAR-Cov-2 Impfnachweis wie eine berufliche Tätigkeitsvorraussetzung wirke, somit hätten Sars-Cov-2 Ungeimpfte keinen Anspruch in Ihrem Arbeitsverhältnis als Pfleger beschäftigt zu werden.