Gewerbe in Deutschland oder entsandte Arbeitnehmerin aus Kroatien? Der Unterschied ist enorm
Die Tätigkeit über ein Gewerbe in Deutschland kann auf den ersten Blick einfach erscheinen, birgt in der Praxis jedoch häufig ein erhebliches persönliches Risiko für die Betreuungskraft. Ein Gewerbe bedeutet, dass die Betreuungskraft formal selbstständig ist: Sie stellt selbst Rechnungen aus, kümmert sich eigenständig um steuerliche und administrative Pflichten, sorgt selbst für ihre Versicherung und trägt das unternehmerische Risiko allein.
Deutsche Behörden weisen klar darauf hin, dass eine selbstständige Person tatsächlich selbst entscheiden muss, für wen sie arbeitet, wann sie arbeitet und wie sie ihre Tätigkeit ausübt. Andernfalls besteht das Risiko, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit, also um ein verdecktes Beschäftigungsverhältnis, handelt.
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn eine Betreuungskraft mit Gewerbe faktisch wie eine Arbeitnehmerin arbeitet: Sie wohnt bei nur einer Familie, arbeitet nach einem festgelegten Zeitplan, folgt den Anweisungen der Familie, hat keine echte Freiheit bei der Organisation ihrer Arbeit und tritt nicht tatsächlich wie eine Unternehmerin auf. In solchen Fällen kann das Gewerbe angezweifelt und als Scheinselbstständigkeit eingestuft werden.
Der Status kann von der Deutschen Rentenversicherung, den Finanzbehörden oder auch vor Arbeitsgerichten überprüft werden. Das bedeutet, dass die Betreuungskraft in ein Verfahren hineingezogen werden kann. Sie kann aufgefordert werden, die Rechtmäßigkeit ihres Gewerbes nachzuweisen, und ist dabei Stress, Kosten und rechtlicher Unsicherheit ausgesetzt. Selbst wenn sie den Rechtsstreit am Ende gewinnt, trägt vor dem deutschen Arbeitsgericht in der ersten Instanz in der Regel jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst. Das bedeutet: Auch im Fall eines Erfolgs kann die Betreuungskraft ihre eigenen Rechtskosten selbst bezahlen müssen. Demgegenüber ist das Modell der Beschäftigung als entsandte Arbeitnehmerin aus der Republik Kroatien deutlich sicherer, transparenter und professioneller.
Die Betreuungskraft hat einen Arbeitgeber, einen Arbeitsvertrag, geregelte Rechte, klare Unterlagen und in Kroatien entrichtete Sozialversicherungsbeiträge. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, bestätigt das anwendbare Sozialversicherungsrecht und weist nach, dass die Beiträge in dem Staat gezahlt werden, der die Bescheinigung ausgestellt hat – ohne zusätzliche Beitragspflicht in anderen Staaten, in denen die Arbeit vorübergehend ausgeübt wird.
Der Vorteil der entsandten Arbeitnehmerin ist klar
Beim Gewerbe liegt das Risiko bei der Betreuungskraft.
Bei der Entsendung ist die Verantwortung über den Arbeitgeber geregelt.
Beim Gewerbe kann jederzeit die Frage der Scheinselbstständigkeit aufkommen.
Bei der Entsendung besteht ein Arbeitsverhältnis, eine A1-Dokumentation und ein klarerer rechtlicher Rahmen.
Beim Gewerbe trägt die Betreuungskraft selbst die Verantwortung für Verwaltung, Steuern, Versicherung und mögliche Gerichtskosten.
Bei der Entsendung hat sie ein organisiertes System, in Kroatien bezahlte Beiträge und deutlich mehr Sicherheit.
Deshalb ist das Modell der entsandten Arbeitnehmerin die deutlich bessere Wahl: sicherer für die Betreuungskraft, seriöser gegenüber der Familie und rechtlich sauberer für alle Beteiligten.
Ein Gewerbe kann einfach wirken – aber schnell zum Problem werden.
Eine entsandte Arbeitnehmerin ist keine Improvisation, sondern ein geregeltes und professionelles Arbeitsmodell.

Auf den ersten Blick scheinen sich die Kosten für eine häusliche 24-Stunden-Betreuung und die Kosten für einen Aufenthalt im Seniorenheim häufig sehr ähnlich zu sein.
In beiden Fällen entstehen für die pflegebedürftige Person beziehungsweise für die Angehörigen oft monatliche Eigenanteile in einer Größenordnung von etwa 3.000 € bis 4.000 €. Entweder handelt es sich dabei um die private Zuzahlung für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Eigenanteile im Seniorenheim – oder um die Kosten für eine privat organisierte 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt.
Betrachtet man nur die monatliche Rechnung, wirken beide Versorgungsformen daher zunächst vergleichbar.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch ein wesentlicher Unterschied:
Bei der häuslichen Betreuung im eigenen Haushalt können zahlreiche finanzielle Leistungen, steuerliche Vorteile und Entlastungsbeträge weiterhin genutzt werden. Diese reduzieren die tatsächliche wirtschaftliche Belastung erheblich.
Bei einer Unterbringung im Pflegeheim sind viele dieser Beträge dagegen entweder nicht mehr frei verfügbar oder werden direkt mit der stationären Versorgung verrechnet. Das Geld, das monatlich für das Pflegeheim aufgewendet wird, ist in der Regel endgültig ausgegeben.
Der wichtigste Unterschied: Das Pflegegeld bleibt bei der Betreuung zu Hause erhalten
Bei einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt bleibt das Pflegegeld erhalten.
Bei Pflegegrad 4 beträgt das Pflegegeld:
800 € pro Monat
Das entspricht:
9.600 € pro Jahr
Dieses Pflegegeld kann unmittelbar zur Finanzierung der häuslichen Betreuung eingesetzt werden. Es reduziert also die tatsächliche monatliche Belastung der Familie.
Bei einer vollstationären Unterbringung im Pflegeheim wird dagegen kein zusätzliches Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Die Pflegekasse leistet zwar einen Betrag für die stationäre Pflege, dieser fließt jedoch direkt in die Finanzierung des Heimplatzes. Für die Familie entsteht daraus kein frei verfügbares Geld, mit dem die monatliche Eigenbelastung zusätzlich reduziert werden könnte.
Allein dieser Punkt macht bei Pflegegrad 4 bereits einen Unterschied von:
9.600 € pro Jahr
Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ein weiterer wichtiger Vorteil der häuslichen Versorgung ist das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Dieses Budget beträgt ab 01.07.2025 insgesamt:
3.539 € pro Jahr
Umgerechnet entspricht dies rund:
295 € pro Monat
Dieses Budget kann unter den jeweiligen Voraussetzungen zur Entlastung der häuslichen Pflegesituation eingesetzt werden. Es kann dazu beitragen, Vertretungssituationen, Ausfälle oder zusätzliche Belastungen finanziell abzufedern.
Auch dieser Betrag steht im Rahmen einer häuslichen Versorgung als zusätzliche Entlastungsmöglichkeit zur Verfügung.
Steuerliche Entlastung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
Ein besonders wichtiger Punkt ist die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Bei einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Haushalt werden typischerweise nicht nur Betreuungsleistungen erbracht, sondern auch haushaltsnahe Tätigkeiten, zum Beispiel Unterstützung im Alltag, Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung und Begleitung.
Diese Kosten können nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Die mögliche Steuerermäßigung beträgt bis zu:
4.000 € pro Jahr
Umgerechnet entspricht dies rund:
333 € pro Monat
Wichtig ist: Es handelt sich hierbei nicht nur um einen theoretischen Abzug irgendwo in der Steuererklärung, sondern um eine direkte steuerliche Entlastung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere Rechnung und unbare Zahlung.
Bei einer Betreuung im eigenen Haushalt kann diese Steuerermäßigung daher einen erheblichen Teil der jährlichen Kosten wieder ausgleichen.
Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige nach § 33b Abs. 6 EStG
Zusätzlich kann bei Pflegegrad 4 unter bestimmten Voraussetzungen der Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige geltend gemacht werden.
Dieser beträgt:
1.800 € pro Jahr
Umgerechnet entspricht dies:
150 € pro Monat
Der Pflege-Pauschbetrag kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Angehörige in die Pflege eingebunden sind und die Voraussetzungen des § 33b Abs. 6 EStG erfüllt werden.
Auch dieser Betrag verbessert die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung der häuslichen Pflege.
Behinderten-Pauschbetrag bei Pflegegrad 4 oder 5
Ein weiterer steuerlicher Vorteil betrifft pflegebedürftige Personen, die selbst Inhaber von Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 sind.
In diesem Fall kann der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG geltend gemacht werden.
Bei Pflegegrad 4 oder 5 beträgt dieser:
7.400 € pro Jahr
Das entspricht rechnerisch rund:
617 € pro Monat
Auch dieser Betrag kann die steuerliche Gesamtbelastung deutlich reduzieren. Er ist daher ein weiterer wesentlicher Faktor, der bei einem reinen Vergleich zwischen Heimkosten und häuslicher Betreuung häufig übersehen wird.
Monatliche Entlastung bei Pflegegrad 4
Auf Grundlage von Pflegegrad 4 ergibt sich folgende rechnerische monatliche Entlastung:

Damit ergibt sich ein rechnerisches monatliches Entlastungspotenzial von:
800 € + 295 € + 333 € + 150 € + 617 € = 2.195 € pro Monat
Auf das Jahr gerechnet entspricht dies:
2.195 € x 12 Monate = 26.340 € pro Jahr
Der entscheidende Unterschied zum Seniorenheim
Im Seniorenheim zahlt die pflegebedürftige Person monatlich ihren Eigenanteil. Dieser umfasst in der Regel Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und pflegebedingte Eigenanteile.
Diese Kosten sind bezahlt – und damit wirtschaftlich verbraucht.
Bei der häuslichen 24-Stunden-Betreuung ist die Situation anders. Zwar entstehen auch hier monatliche Kosten. Gleichzeitig bleiben aber wichtige Fördermöglichkeiten erhalten:
- Das Pflegegeld wird weiter ausgezahlt.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können zusätzlich entlasten.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden.
- Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen den Pflege-Pauschbetrag nutzen.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können den Behinderten-Pauschbetrag geltend machen.
Dadurch reduziert sich die tatsächliche finanzielle Belastung erheblich.
Fazit
Eine 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause ist nicht nur eine persönliche und menschliche Alternative zum Pflegeheim. Sie ist häufig auch wirtschaftlich deutlich attraktiver.
Während beim Seniorenheim der monatliche Eigenanteil in vielen Fällen endgültig ausgegeben ist, können bei der häuslichen Betreuung erhebliche Leistungen der Pflegekasse und steuerliche Vorteile genutzt werden.
Bei Pflegegrad 4 ergibt sich aus den dargestellten Fördermöglichkeiten ein rechnerisches Entlastungspotenzial von:
26.340 € pro Jahr
Die häusliche 24-Stunden-Betreuung ermöglicht damit nicht nur ein Leben in der vertrauten Umgebung, sondern kann auch finanziell die deutlich sinnvollere Lösung sein.
Die Pflege älterer und hilfsbedürftiger Menschen in Deutschland ist für viele Familien eine große Herausforderung. Meist stehen zwei Optionen zur Auswahl: die Unterbringung in einem Pflegeheim oder die 24-Stunden-Betreuung zu Hause.
Während Pflegeheime lange als Standardlösung galten, entscheiden sich heute immer mehr Familien für die Betreuung im eigenen Zuhause – insbesondere mit einem zuverlässigen Partner wie Curaveris GmbH.
Im Folgenden finden Sie einen klaren Vergleich von Kosten, Lebensqualität und Vorteilen.
Was kostet ein Pflegeheim in Deutschland?
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Der durchschnittliche Eigenanteil liegt bei:
- etwa 3.200 € – 3.600 € monatlich im ersten Jahr
- langfristig oft noch 2.000 € – 3.000 € monatlich
Diese Kosten setzen sich zusammen aus:
- Unterkunft und Verpflegung
- Pflegekosten
- Investitionskosten
- weiteren Zusatzkosten
In vielen Fällen bedeutet ein Pflegeheim eine erhebliche finanzielle Belastung für die Familie.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause?
Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist häufig eine flexible und wirtschaftlich attraktive Alternative.
Übliche Marktpreise:
- ca. 2.200 € – 3.500 € monatlich
Wichtig: Bei vielen Anbietern kommen zusätzliche Kosten hinzu, wie:
- An- und Abreisekosten
- Vermittlungsgebühren
- Organisationskosten
- versteckte Zusatzgebühren
👉 Genau hier liegt der entscheidende Unterschied.
Curaveris GmbH – 24h Betreuung ohne versteckte Kosten
Curaveris GmbH hebt sich deutlich vom Markt ab durch ein transparentes Preismodell:
👉 Ein Preis – alles inklusive
Das bedeutet:
✅ KEINE zusätzlichen Kosten
✅ KEINE Vermittlungsgebühren
✅ KEINE An- und Abreisekosten
✅ KEINE versteckten Gebühren
Alle Leistungen sind in einem klar definierten monatlichen Preis enthalten.
Für Familien bedeutet das:
- volle Kostentransparenz
- Planungssicherheit
- keine unerwarteten Ausgaben
Im Vergleich zu vielen anderen Anbietern steht Curaveris GmbH für Fairness, Klarheit und Vertrauen.
Vorteile der 24-Stunden-Betreuung zu Hause
Immer mehr Familien entscheiden sich bewusst für diese Betreuungsform – aus guten Gründen:
- Verbleib im eigenen Zuhause
Die betreute Person bleibt in ihrer gewohnten Umgebung:
- weniger Stress
- mehr Sicherheit
- höhere Lebensqualität
- Individuelle Betreuung
Im Gegensatz zum Pflegeheim:
- persönliche Betreuung statt Massenversorgung
- individueller Tagesablauf
- mehr Zeit für Gespräche und Zuwendung
- Kontinuität und Stabilität
Mit Curaveris GmbH:
- längere Einsatzzeiten der Betreuungskräfte
- organisierte Vertretungen
- kontinuierliche Betreuung
- Flexible Unterstützung im Alltag
Die Leistungen umfassen unter anderem:
- Hilfe im Haushalt
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Begleitung zu Arztterminen
- soziale Betreuung und Gesellschaft
Warum Curaveris GmbH die richtige Wahl ist
Auf dem Markt gibt es viele Anbieter – aber Curaveris GmbH bietet entscheidende Vorteile:
✔ Transparente Preise – ohne Zusatzkosten
✔ Qualifizierte und geprüfte Betreuungskräfte
✔ Komplette Organisation der Betreuung
✔ 24/7 Erreichbarkeit
✔ Schnelle und flexible Lösungen
Curaveris GmbH übernimmt den gesamten Prozess:
- Auswahl geeigneter Betreuungskräfte
- Organisation von An- und Abreise
- administrative Abwicklung
- laufende Betreuung und Unterstützung
Das bedeutet für Familien: eine sorgenfreie Komplettlösung aus einer Hand.

Fazit: Die bessere Alternative für mehr Lebensqualität
Die Entscheidung fällt immer häufiger zugunsten der Betreuung zu Hause.
Ein Pflegeheim bedeutet oft hohe Kosten und den Verlust der gewohnten Umgebung. Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause hingegen ermöglicht ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause.
Mit Curaveris GmbH profitieren Sie zusätzlich von:
👉 einem festen Preis ohne versteckte Kosten
👉 vollständiger Organisation und Unterstützung
👉 Sicherheit für Angehörige und Pflegebedürftige
Deshalb entscheiden sich immer mehr Familien in Deutschland bewusst für Curaveris GmbH als starken Partner für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause.
