Verhinderungspflege durch nahe Angehörige

Verhinderungspflege durch nahe Angehörige
Mar
13

Auch nahe Angehörige können Verhinderungspflege übernehmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kinder
  • Eltern
  • Geschwister
  • Enkel
  • Großeltern

Diese Personen zählen zu den Verwandten bis zum zweiten Grad.

Lange Zeit war die Nutzung der Verhinderungspflege mit solchen Angehörigen stark eingeschränkt. In der Praxis wurde häufig gesagt, dass Verwandte bis zum zweiten Grad keine Verhinderungspflege leisten dürfen. Viele Pflegekassen haben entsprechende Anträge deshalb abgelehnt.

Diese starre Regel gilt so nicht mehr.

Heute können auch nahe Angehörige die Ersatzpflege übernehmen. Die pflegebedürftige Person darf also weiterhin von Familienmitgliedern unterstützt werden, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.

Besonderheit beim Budget

Wenn nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen, gelten jedoch besondere Regeln für die Höhe der Erstattung.

In diesem Fall orientiert sich die Zahlung der Pflegekasse in der Regel am Pflegegeld der pflegebedürftigen Person. Die Erstattung ist deshalb meist niedriger als bei einer Ersatzpflege durch nicht verwandte Personen.

Zusätzlich können aber nachgewiesene Kosten übernommen werden, zum Beispiel:

  • Fahrtkosten
  • Verdienstausfall
  • andere notwendige Auslagen

Diese Kosten können zusätzlich zum Betrag in Höhe des Pflegegeldes erstattet werden.

Wichtig zu wissen

Die frühere Praxis, dass Pflege durch Angehörige bis zum zweiten Grad grundsätzlich ausgeschlossen sei, ist damit überholt.

Nahe Angehörige dürfen heute als Ersatzpflege einspringen, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Entscheidend ist lediglich, dass die Pflege tatsächlich übernommen wurde und die entsprechenden Kosten oder Aufwendungen nachvollziehbar sind.

Was genau die Begrenzung bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bedeutet, erfahren Sie in unserer Tabelle zur Verhinderungspflege 2025. Alle Beträge sind Jahresbeträge.

Tablica

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